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KOSTEN

Die Kontaktaufnahme, ob telefonisch oder per E-Mail, ist bei uns immer kostenlos. Über die voraussichtlich anfallenden Kosten informieren wir Sie dann im ersten Gespräch.

Ebenso holen wir für Sie - bei bestehender Rechtsschutzversicherung - kostenlos die Deckungszusage ein.
Grundsätzlich werden die Gebühren und Auslagen von Rechtsanwälten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren der Rechtsanwälte errechnen sich dabei nach dem Gegenstandswert. Im Zivilprozess (allerdings nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren) trägt die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten (§§ 91 ff. ZPO).

Wer nicht die finanziellen Möglichkeiten hat die Kosten eines Rechtsstreits selbst zu tragen, kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dabei sind wir gerne behilflich. Um einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu haben, darf ein Grundfreibetrag von 2600 € nicht überschritten werden. Die Berechnung im konkreten Einzelfall übernimmt das Gericht, so dass wir keine verbindliche Aussage darüber treffen können, ob Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.


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Arens, Kordel, Schneider
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Neuwerkstraße 47a
99084 Erfurt

Telefon
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Telefax
0361 / 5623219

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